Beurkundung:
Als staatlich bestellte Urkundsperson ist die Notarin befugt, verschiedenste Beurkundungstätigkeiten durchzuführen, die in vielen Fällen notwendig oder hilfreich sind.
So beurkundet die Notarin für Sie:
So beurkundet die Notarin für Sie:
- Unterschriftsbeglaubigung
- Beglaubigung von Abschriften
- Lebenszeugnisse
- Protokollierung tatsächlicher Vorgänge
- Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen
- Ferner ist die Notarin befugt, in Notariatsakten Rechtsgeschäfte in Form einer öffentlichen Urkunde zu erstellen, so zum Beispiel:
- GmbH-Verträge
- Abtretung von Geschäftsanteilen
- Schenkungen ohne wirkliche Übergabe
- Ehepakte
- Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzicht