Beurkundung:

Als staatlich bestellte Urkundsperson ist die Notarin befugt, verschiedenste Beurkundungstätigkeiten durchzuführen, die in vielen Fällen notwendig oder hilfreich sind.

So beurkundet die Notarin für Sie:
 
  • Unterschriftsbeglaubigung
  • Beglaubigung von Abschriften
  • Lebenszeugnisse
  • Protokollierung tatsächlicher Vorgänge
  • Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen
  • Ferner ist die Notarin befugt, in Notariatsakten Rechtsgeschäfte in Form einer öffentlichen Urkunde zu erstellen, so zum Beispiel:
  • GmbH-Verträge
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Schenkungen ohne wirkliche Übergabe
  • Ehepakte
  • Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht

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