Verlassenschaftsabwicklung:

Als Gerichtskommissär ist die Notarin für die Abwicklung von Verlassenschaften zuständig.

Dabei erfüllt sie zentrale Aufgaben, wie zum Beispiel:

  • Errichtung der Todesfallaufnahme
  • Sicherung des Nachlasses
  • Erbensuche
  • Protokollierung der Verlassenschaftsabhandlung
  • Herstellung der Grundbuchsordnung
     
Aus dieser Tätigkeit ergibt sich eine besonders ausgeprägte Kenntnis des Erbrechts, welche die Notarin etwa bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Vermächtnisse) umzusetzen vermag.
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