Verlassenschaftsabwicklung:
Als Gerichtskommissär ist die Notarin für die Abwicklung von Verlassenschaften zuständig.
Dabei erfüllt sie zentrale Aufgaben, wie zum Beispiel:
Dabei erfüllt sie zentrale Aufgaben, wie zum Beispiel:
- Errichtung der Todesfallaufnahme
- Sicherung des Nachlasses
- Erbensuche
- Protokollierung der Verlassenschaftsabhandlung
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Herstellung der Grundbuchsordnung
Aus dieser Tätigkeit ergibt sich eine besonders ausgeprägte Kenntnis des Erbrechts, welche die Notarin etwa bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Vermächtnisse) umzusetzen vermag.